1. Entwässerungsgräben werden im Allgemeinen an beiden Enden oder am unteren Ende von Auffanggräben an Hängen angelegt, um Oberflächenabflüsse abzuleiten, die die Auffanggräben nicht aufnehmen können. Die Enden der Entwässerungsgräben sind mit Stauseen oder natürlichen Entwässerungskanälen verbunden.
2. Das Gefälle des Entwässerungsgrabens am Hang hängt von der Lage seines Entwässerungsziels (Stausee oder natürlicher Entwässerungskanal) ab. Wenn sich der Entwässerungsauslass an der Böschungsspitze befindet, verläuft der Entwässerungsgraben ungefähr orthogonal zu den Höhenlinien des Hangs; Liegt das Entwässerungsziel am Hang, kann der Entwässerungsgraben grundsätzlich entlang der Höhenlinien oder schräg dazu verlegt werden. Alle Anlagen müssen vor Erosion geschützt werden (Rasenverlegung oder Steinbelag).
3. Entwässerungsgräben an beiden Enden von Terrassenfeldern werden im Allgemeinen orthogonal zu den Hangkonturlinien und ungefähr in der gleichen Richtung wie die Straßen an beiden Enden der Terrassen angelegt. Generell sollten Erdentwässerungsgräben abschnittsweise mit Kaskaden ausgestattet werden. Der Längsabschnitt des Entwässerungsgrabens kann mit dem Hauptabschnitt der terrassierten Feldfläche übereinstimmen, wobei die Breite jeder Terrasse als horizontaler Abschnitt und die Höhe jeder Terrasse als Gefälle dargestellt werden. An den Abwurfstellen sollten Erosionsschutzmaßnahmen getroffen werden (Rasen anlegen oder mit Steinen auslegen).






